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Haschisch, Harz und Pollinat (bis zu 1% THC) unterliegt per 01. August 2022 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz.

Die neuen Gesetze (Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläufterstoffe und Hilfschemikalien – Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI), welche am 01.08.2022 in Kraft treten, sind aufgeschaltet.

Die neuste Fassung ist auf fedlex.admin.ch zu finden, hier der direkte Link:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de

 

 

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