Schweiz – Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel veröffentlicht

Schweiz – Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel veröffentlicht
Schweiz – Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel veröffentlicht

Am 29. August wurde der Entwurf für ein neues Cannabisgesetz in der Schweiz veröffentlicht, welches die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel für Erwachsene vorsieht.

Die Politik hat die Eckpunkte für ein neues Cannabisgesetz in der Schweiz veröffentlicht. Die CannaTrade begrüsst diesen Schritt und prüft den Entwurf gemeinsam mit der IG Hanf um auf möglich Schwächen oder wichtige Anpassungen hinzuweisen.

Im Zentrum des neuen Gesetzes stehen Jugendschutz und öffentliche Gesundheit, verbunden mit dem Ziel eines risikoärmeren, verantwortungsvolleren Umgangs. So soll die Vier-Säulen-Politik gestärkt und die Pionierrolle der Schweiz fortgeführt werden.

Das heutige Verbot soll aufgehoben, Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft bleiben. Anbau, Herstellung und Verkauf werden streng geregelt, ohne Konsumförderung. Erwachsene dürfen für den Eigenbedarf anbauen und Produkte erwerben. Für Minderjährige gilt ein klares Verbot, ebenso für Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung für THC-haltige Produkte, Samen und Stecklinge.

Gewerblicher Anbau und Produktion sind mit einer Bundesbewilligung erlaubt, Produkte müssen strenge Qualitätsstandards erfüllen und neutral verpackt sein. Der Verkauf bleibt nicht gewinnorientiert, beschränkt auf konzessionierte Verkaufsstellen, mit kantonalen oder kommunalen Zuständigkeiten. Zusätzlich kann der Bund eine Konzession für den Online-Verkauf vergeben.

Der Anbau, die Produktion und der Verkauf werden lückenlos elektronisch erfasst, die Kosten trägt das System über Gebühren. Bei Verstössen drohen verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen. Im Strassenverkehr gilt weiterhin Nulltoleranz.

Die zentralen Eckpunkte des Gesetzes sind:

  • Besitz: bis 5 g THC im öffentlichen Raum, zuhause max. 75 g THC
  • Eigenanbau: 3 Pflanzen pro Erwachsenen
  • Gewerblicher Anbau mit einer Bundesbewilligung, Lizenz für Kleinanbauer bis 200 Quadratmeter ist vorgesehen
  • Abgabe über lizenzierte Fachgeschäfte, welche nicht gewinnorientiert sein dürfen
  • THC-Höchstwerte für die Produkte (Blüten max. 20 %, Extrakte max. 60 %), Zusätze wie Zucker, Aromen, Nikotin oder Alkohol sind nicht erlaubt
  • Verpackung: neutral, kindersicher, mit Warnhinweisen versehen
  • Lenkungsabgabe je nach THC-Gehalt

Der Entwurf des Gesetzestextes sowie weitere Dokumente gibt es hier.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 1. Dezember 2025, danach wird die zuständige Kommission den Gesetzesentwurf überarbeiten, bevor voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2026 ins Schweizer Parlament kommt.

Wir halten euch auf dem Laufenden!